Hallo Leute,
ich brauche dringend Eure Hilfe ! Die Situation ist wie folgt:
Ich bin jetzt das zweite mal durch das Abitur gefallen ! Die Oberstufenverordnung sieht jedoch vor, dass die Abiturprüfung in jedem Fall wiederholt werden darf! Das heißt ich muss morgen entscheiden, ob ich es nochmal machen will oder nicht.
Das Problem ist, dass ich ursprunglich vor hatte nun eine Ausbildung zu beginnen. Ich habe auch schon zwei Bewerbungsgespräche hinter mir, jedoch keine Zusage. Ich hatte ursprunglcih auch vor das Abitur später auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen. Morgen muss ich zur Schule und sagne, ob ich antrete oder nicht.
Ich habe vor mich vorsorglich einzuschreiben, für den Fall, dass es mit beiden Ausbildungsplätzen nicht klappt, was zwar sehr unwahrscheinlicht ist, meiner Meinung nach aber trotzdem. Denn sonst würde ich ein jahr rumsitzen. Nun hatte ich außerdem vor mich auszuschreiben, wenn ich einer der stellen bekomme.
Meine Angst ist nun, dass ich mir durch diesen formal rechtlichen Akt die Chance auf einen zweiten Bildungweg, bzw. die Nachholung des Abiturs an einer Abendschule oder Fernschule verbaue. Ich weiß das es dar einen Unterschied gibt. Es gibt interne Abschlüsse und externe Abschlüsse. In wiefern sind die von einander abhängig ??? Ich hab auch im Internet schon geschaut. Da steht, dass der zweite Bildungsweg, leuten die chance gibt, das Abitur nachzuholen, die in der "Regelschulzeit" dieses nicht geschaft haben. Jetzt stellt sich mir die Frage, was man unter Regelschulzeit versteht.
Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir schnellstmöglich, und auch möglich mit Paragraphen, die dies bestätigen antworten würdet. Ich bitte um möglichst viele Antworten. Auch wenn ihr was doppelt sagt,( ich weis in einem Forum ist das eigentlich nicht erlaubt ) aber in diesem Fall fhilft es mir wirklich da ich mich dann sicherer in meiner Entscheidung fühle.
Bitte hilft mir und danke im voraus
gruss
weisnicht
Zweiter Bildungsweg
-
weisnicht -
12. Juli 2007 um 11:07 -
Erledigt
-
-
Auch wenn hier niemand was zu geschrieben hat (Jedenfalls nicht öffentlich), wie hast du dich denn diesbezüglich entschieden, wenn man Fragen darf ???
-
was daran unklar ???
ich hab mich ausgeschrieben und werd zum 1. 8 die ausbildung beginnen ?und nochmal:
wo lag das problem ???ich wurde ende 13.1 nicht zum abi zugelassen. ich hab den jhg wiederholt, wurde zum abi zugelassen und bin durchs abgerasselt. die oberstufenverordnung sieht jedoch vor, dass ich im jeden fall die prüfung wiederholen darf !!!
nun stand ich vor der wahl:
abi nochmal probieren oder nicht !
problem ich hatte mich cshon entschieden eine ausbildung zu machen hatte auch schon gespräche geführt nur noch keine entscheidung der verantwortlichen !ich wollte weiterhin das abi irgendwann nachholen. problem ist wie sich rausgestellt hat das wenn man die abiprüfung schon wiederholt hat (in meinem fall NICHT der fall ) darf man kein fern abi !
nun stellt sich mir die frage einschreiben und auf nummer sicher gehen wenn ich kein ausbildungsplatz bekommen oder ausschreiben, wenn und hoffen.
da ich mir die chance nicht verbauen wollte später mal das abi zu machen hab ich mich ausgeschrieben !
warum stand es zur debatte ?
weil wenn ich kein ausbildungsplatz bekommen haette, würde ich nun ein jahr rummgammeln. sinn war es dies als rücksicherung zu haben und mich einfach auszuschreiben wenn ich dann ein bekommen haette. da dies formalen einschreiben (ohne antritt zu abiprüfung) schon als versuch gilt hab ichs gelassen.so ich hoffe nun ist klar was gemeint ist
gruss -
Was gibt es eigentlich so für Möglichkeiten sein Abitur noch neben der Arbeit zu machen ?
-
ils zum beispiel ist n fernabi
dann kannst du an die abendschule gehen zweite mgölichkeit
zweiteres ist glaub ich vom staat gefördert, beim ersten bist du aber felxibeler musst es aber selber bezahlen, insgesamt ca. 3500 euro - wenn du das geld hast unbedingt das fernabi nehmen, prüfungen sind die gleichen !
gruss
f4r -
Man kann auch an staatlichen Instituten die Hochschulreife auf dem
zweiten Bildungsweg nachholen. Vorteil: keine Semester -oder Monatsbeiträge,
außerdem gibt es Schülerbafoeg. Allerdings muss man zuvor ein paar Jahre
gearbeitet haben oder eine abgeschlossene Ausbildung abgeschlossen
haben.
Dies kommt in deinem Fall ja leider nicht in Frage. Ich würde an deiner
Stelle versuchen, die Prüfung möglichst zügig dranzuhängen.Lieben Gruß
hiwi
-
Ich hab mein Abi auf dem Abendgymnasium im Anschluß an meine Ausbildung nachgeholt. War zwar etwas stressig, möchte es aber nicht missen. War 4 mal die Woche. Wenn ich mal nen Durchhänger hatte, haben die anderen mich so kräftig in den Hintern getreten bis ich wieder aufnahmebereit war. Wir trafen uns Sonntags vor Klausuren immer so 5 - 6 Leute 2 -3 die es konnten und die Anderen. Egal ob man zu den Einen oder den Anderen gehörte, gelernt hat man immer was dabei.
So eine Klassengemeinschaft, wie in dieser Klasse, hab ich zuvor noch nie erlebt.
Ich glaube, dass die Zusammenarbeit, egal ob im Fernstudium oder auf einer "normalen Schule" das A und O ist. -
ist denn die abendschule, zum beispiel VWA, nicht auch ohne abi möglich. das hält all denen die kein abi haben und trotzdem studieren wollen diesen weg offen! hat diesen weg jemand von euch eingeschlagen?
-
Ja, diese Möglichkeiten gibt es. Man kann auch ohne Abi studieren gehen. Dies ist aber nicht überall und je nach Studiengang möglich. Eine Aufnahmeprüfung, gute Schulnoten und der Nachweis
besonderer Härten sind manchmal nötig. Bei privaten Fernstudiengängen scheint mir die
Aufnahme am leichtesten.
Lieben Gruß
hiwi -
Ich hab schon von Leuten gehört, die ihr Fernstudium absolvieren oder eine Ausbildung machen und gleichzeitig das Abendgymnasium besuchen. Auf diese Weise kann man Zeit sparen.
Liebe Grüße
minnimaus -
bei der vwa zum beispiel läuft es so ab, daß man eine kaufmännische ausbildung vorweisen muss. damit sind alle anmelderegularien erfüllt! dann kann man 3 jahre lang 3 mal die woche in die vorlesungen fahren und nachher hat man den Dipl. BW in der Tasche!