Hallo,
ich soll zu folgender Aussage Stellung nehmen:
"Sobald eine Anlagegut, z.B. eine Maschine, abgeschrieben ist, sollte man die kalkulatorischen Abschreibungen - zumindest in der bisherigen Höhe- nicht weiterlaufen lassen. Das senkt die Selbstkosten und führt zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit."
Ich finde diese Aussage schon richtig, aber ich kann sie nicht so richtig begründen. Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke
mfg Konstanze
Kalkulatorische Abschreibung
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Konstanze80 -
11. Juli 2007 um 15:26 -
Erledigt
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Kann aber sein, dass die Maschine zwar bilanziell, aber noch nicht kalkulatorisch abgeschrieben ist, dann muss ja kalkulatorisch weiter abgeschrieben werden.
Gruß Dörte -
Da die kalkulatorischen Abschreibungen eigentlich auf keiner Rechtsgrundlage basieren, sondern nur dem internen Vergleich dienen, braucht die Maschine nicht weiter kalkulatorisch abgeschrieben zu werden. Ich verstehe das aber nicht mit diesen Selbstkosten?
Gruß
Konstanze -
Die kalkulatorischen Kosten besagen doch, wie viel du in die Preise (über die Selbstkosten) einrechnest. Wenn eine Maschine 10 Jahre hält und über 5 Jahre abgeschrieben werden darf, verteilst du sie gegenüber dem Finanzamt auf 5 und gegenüber den Kunden auf 10 Jahre.
Gruß Dörte -
... richtig? Ich stehe irgendwie komplett auf dem Schlauch.