Zwangsvollstreckung und CO

  • Hallo,

    Die Baustoffe GmbH belieferte im letzten Quartal den Bauunternehmer Müller mit Waren im Wert von 125.000 €. Trotz mehrfacher Zahlungsaufforderung und Androhung rechtlicher Schritte bezahlt Müller nicht.

    Nachforschungen der Baustoffe GmbH, ergaben, dass Müller ein Mietshaus besitzt, dass ihm jährlich Mieteinnahmen i.H.v. 30000€ einbringt.
    Ein weiteres Miethshaus steht im Eigentum seiner Ehefrau. Auf den Geschäftskonto von Müller befindet sich ein Guthaben von 10000€.

    Zu der Bauunternehmung zählen zwei Firmenfahrzeuge im Wert von jeweils 4000€, ein Firmen-LKW im Wert von 20.000€ und Gerätschaften im Wert von 40.000 €.
    Die Firmen LKW und die Gerätschaften werden von Müller zum Erhalt seines Betriebes benötigt. Die Baustoffe GmbH erfährt auch von einer Forderung gegenüber des Bauherren Schulz i.H.v. 100.000 €

    a) Die Baustoffe GmbH bittet nun Sie um Rat, wie sie am schnellsten zu ihrem Geld kommen und ob sie insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung gegen Müller vorgehen kann.

    --> Mahnbescheid -- Zwangsvollstreckung --- ???

    b) Welche Arten von Vollstreckung kommen in Betracht? Erläutern Sie diese kurz! Bei welchen staatlichen Vollstreckungsorganen muss die Baustoffe GmbH diese Beantragen?

    --> Meiner Meinung nach Pfändung und Verwertung durch einen Prändungs- und Überweisungsbeschluss ??? Zuständigkeit = Vollstreckungsgericht??

    c) Die Baustoffe GmbH erfährt von der Beauftragung eines Maklers, der das Mietshaus von Müller verkaufen soll und das er sein Geschäftskonto auflösen möchte. Sie hat zwar bereits Klage beim Landgericht erhoben, ein Abschluss des Rechtsstreites ist aber bisweilen nicht in Sicht.
    Was kann die Baustoffe GmbH dagegen tun?


    Ich hoffe mir kann hierzu jemand helfen!
    Ich komme bei dieser Aufgabe einfach nicht weiter!

    Viele Grüße
    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Mal was zur c) (auch wen nes (zu) spät kommt)

    Einstweilige Verfügung beantragt man da und kriegt sie auch meistens durch, das ist auch die relevante Antwort hier.
    Die §en kann man googlen ;)

    Ansonsen immer beachten was pfändbar ist, hier in der Aufgabenstellung wird u.a. von Sachen berichtet die für uns unantastbar sind, diese "Ausklammern".

    Ansonsten
    was Du zur a) angedeutet hast ist richtig, gibst noch §en an und definierst Begiffe wie Zwangsvollstreckung, Mahnbescheid..., sagst wo sie beantragt werden - fertig.

    Hier ist es aber wohl klar dass nicht genug da ist um die Schulden zu tilgen, das was sie selbst noch nicht gezahlt bekamen ist der Knackpunkt, kommt das, bleibt kaum was unbezahlt.

    zur b) nur die Andeutung dass man auf Geldmittel wie Konto und Sachmittel bzw. wie es hier heisst bewegliche Sachen pfänden kann. Immerhin steht in der Aufgabenstellung was sie haben. Wenn Du Patente oder Beteiligungen an anderen Unternehmen vollstrecken/pfänden wilst, wird es kaum gehen *grins*

    So, das wars.