Hallo,
ich studiere Medienbetriebswirtschaft und habe ein Problem bei einer meiner Aufgaben in Heft BIL01.
Uschi Maruska ist Inhaberin einer Drogerie in Berlin. Die Firma ist im Handelsregister eingtragen. In der Arbrechnungsperiode betrugen
- die Umsätze 340.000 EUR
- der Gewinn 40.000 EUR
ist Frau Maruska nach Handelsrecht und/oder Steuerrecht buchungspflichtig? Begründen Sie jeweils Ihre Antwort unter Angabe der einschlägigen Paragrafen.
Es wäre nett, wenn mir jemand einen Ansatz dazu geben könnte.
Ich danke euch