Einsendeaufgabe zu STW02 (1.Aufgabe)

  • Hallo,

    ich bin fast am verzweifeln bei der 1.Aufgabe.

    Hier die Aufgabe :

    Die Firma Tüchtig, ein Einzelunternehmen aus Mainz, macht in den Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2002 folgende Angaben.

    a) Der Gewinn aus Gewerbebetrieb beträgt 100.000 €

    b) Die Schulden bei der Mainzer Volksbank beliefen sich im Jahr 2002
    durchschnittlich 100.000 €, wovon 50.000 € auf ein Darlehn mit einem
    Zinsatz von 8% und 50.000 € auf ein Bankdarlehn mit 12% entfallen.

    c) Für einen Bertrag von 20.000 € wurde ein Lagerplatz angemietet. Es
    handelt sich hierbei um ein brachliegendes Grundstück eines Landwirtes.

    d) Außerdem wurden Produktionsmaschinen für einen Betrag von 40.000 €
    von einem Privatmann angemietet.

    e) Da der Vertrieb rückläufig ist, wurden zwei LKW`s für jeweils 10.000 €
    an einen andern Unternehmer vermietet.

    f) Zum 31.12.1996 wurde für das Grundstück, auf dem sich der
    Gewerbebetrieb befindet, letztmals ein Einheitswert festgestellt. Dieser
    betrug umgerechnet 150.000 €

    Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2002 unter Anwendung eines Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Mainz von 440%.

    Ich habe schon ein Ergebniss, aber irgendwie habe ich das Gefühl das es falsch ist.

    Hier ist meine Lösung :

    Ermittlung des Gewerbeertrages

    gem. §8 Nr. 1 werden 50% der Zinsen zum Gewinn wieder hinzugerechnet

    50% von 12.000 € = + 6.000 € 106.000 €


    gem. §8 Nr. 7 werden 50% der Miet- und Pachtzinsen hinzugerechnet, außer wenn die Miet- oder Pachtzinsen beim Eigentümer der Gewerbesteuer unterliegen. Bei c) also nicht aber bei d) !!!

    50% von 40.000 € = + 20.000 € 126.000 €


    gem. §9 Nr. 1 wird der Gewinn um 1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögens gehörenden Grundbesitzes gekürzt. Maßgebend ist der letzte festgestellt Einheitswert, der mit 140% anzusetzen ist.

    140% von 150.000 € = 210.000 €
    1,2% von 210.000 € = - 2.520 € 123.480 €

    Abrundung 123.400 €
    abzgl. Freibetrag 24.500 €
    verbleiben 98.980 €

    Der Steuermessbetrag ist wie folgt zu ermitteln :


    für die ersten 12.000 € 1% = 120,00 €
    für die weiteren 12.000 € 2% = 240,00 €
    für die weiteren 12.000 € 3% = 360,00 €
    für die weiteren 12.000 € 4% = 480,00 €
    für den Rest 50.980 € 5% = 2.549,00 €

    Steuermessbetrag = 3.029,00 €

    Gewerbesteuerhebesatz : 440 %


    Gewerbesteuer : 13.327,60 €

    Danke für die Hilfe !!!!!

  • Hallo Ihr Zwei, ich steh ja total auf den Schlauch und das schon bei der ersten Aufgabe. Wie kommt Ihr bitte auf 16.258? Ich glaube ich checks nicht!
    Vl. Gruesse

  • Tipp für STW 02
    Suche Tipp für FIN 02

    a) Gewinn aus Gewerbebetrieb = 100.000,00 €
    b) 50.000,00 x 8 % = 4.000,00 € x 50 % = 2.000,00 €
    50.000,00 x12 % = 6.000,00 € x 50 % = 3.000,00 €


    Gesamt = 5.000,00 €
    Nach § 8 GewStG erfolgt bei Dauerschulden eine Hinzurechnung
    von 50 % der Zinsen, somit 5.000,00 €.
    c) Die Hälfte der Mietzinsen werden zugerechnet, weil der Landwirt
    (§ 18 EStG) nicht der Gewerbesteuer unterliegt.
    laut § 8 GewStG ergibt sich 20.000,00 € x 50 % = 10.000,00 €
    d) Ich gehe davon aus das der Privatmann keine Gewerbesteuer
    entrichtet und rechne die Hälfte der Miete (40.000,00 €)
    in der Höhe von 20.000,00 € dem Gewinn des Gewerbebetriebs zu.
    e) Hier erfolgt nach § 9 GewStG eine Kürzung um die Hälfte der
    vermieteten LKWs (20.000 x 50 %) = 10.000,00 €.
    f) Es erfolgt eine Kürzung von 2.520,00 €, nach § 9 GewStG um eine
    vorhandene Belastung des Grundstücks mit Grundsteuer auszugleichen.

    150.000,00 € x 140 % = 210.000,00 € x 1,2 % = 2.520,00 €

    Gewinn aus Gewerbebetrieb 100.000,00 €
    Hinzurechnung/Zinsen + 5.000,00 €
    Hinzurechnung/Miete + 10.000,00 €
    Hinzurechnung/Maschinen + 20.000,00 €
    Kürzung/LKWs - 10.000,00 €
    Kürzung/Einheitswert - 2.520,00 €
    Gewerbeertrag = 122.480,00 €
    Abrundung auf volle 100 = 122.400,00 €
    Abzüglich Freibetrag nach § 11 GewStG - 24.500,00 €


    verbleibender Gewerbeertrag = 97.900,00 €

    restliche =
    97.900 – 48.000 = 49.900

    die ersten 12.000,00 € x 1 % = 120,00 €
    weitere 12.000,00 € x 2 % = 240,00 €
    weitere 12.000,00 € x 3 % = 360,00 €
    weitere 12.000,00 € x 4 % = 480,00 €
    restliche 49.900,00 € x 5 % = 2.495,00 €


    Steuermessbetrag = 3.695,00 €

    Steuermessbetrag x Hebebetrag der Stadt Mainz von 440 %

    (3.695,00 € x 440 % = 16.258,00 €)

    ergibt eine Gewerbesteuer in der Höhe von 16.258,00 €.


    Gruß Olaf

  • Also ich komm mit der letzten frage nicht ganz weiter soll ich bei dem Verkauf der Forderungen an die Fac. GmbH mit den 2,5% bzw. 1% eine Beispielrechnung darlegen oder nur fiktive Gründe nennen?

  • Hallo Olaf, genau bei dieser Frage steht bei meiner Klausur Thema verfehlt drunter. Da die tollen Lehrer ja auch nie ne Verbesserung en vorschlagen kann ich dazu leider auch nicht viel sagen. Den Rest hab ich ganz gut. Insgesamt wars ne 2 plus. Also wenn du zu dem anderen noch Fragen hast melde dich einfach. Grüße!

  • Das macht mir ja richtig mut, da ich bei der FIN 01 auch nicht so richtig die Fragen deuten konnte oder wollte, na ich zieh mir meine bisherigen Antworten noch mal ins Hirn und melde mich noch mal.

    Danke und Gruß Olaf