Hi,
ich habe hier das EStG 2003, da steht folg.
Code
Einkommen
./. Freibeträge nach §32 Abs. 6 EStG
./. Haushalts-FB §32 Abs. 7 EStG
./. Härteausgleich
= z.v.E
Es sind m.E. einige Positionen zusammengefasst worden. Das EStG 2004 müsste da schon anders aussehen, das habe ich allerdings im Büro liegen....
Grüße
JC