Steuerermittlungsschema

  • Hi,
    ich habe hier das EStG 2003, da steht folg.

    Code
    Einkommen
    ./. Freibeträge nach §32 Abs. 6 EStG
    ./. Haushalts-FB §32 Abs. 7 EStG
    ./. Härteausgleich
    = z.v.E

    Es sind m.E. einige Positionen zusammengefasst worden. Das EStG 2004 müsste da schon anders aussehen, das habe ich allerdings im Büro liegen....

    Grüße
    JC

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  • = Einkommen
    ./. Kinderfreibetrag (§§31, 32)
    ./. Härteausgleich (§ 46 III)
    = zu versteuerndes Einkommen


    danach geht es so weiter:

    Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer:

    = zu versteuerndes Einkommen
    x Anwendung des Steuersatzes lt. Grund - oder Splittingtabelle
    + Steuer auf Grund der Berechnung nach §§ 34, 34b
    = tarifliche Einkommensteuer
    ./. anzurechnende ausländische Steuern
    ./. Steuerermäßigungen
    + Steuern nach § 34c V
    + Nachsteuer gem. § 10 V EStG i.V.m. §§ 30, 31 EStDV
    + Kindergeld, soweit in den Fällen des § 31 EStG das Einkommen um einen Kinderfreibetrag gemindert wurde
    = festzusetzende Einkommensteuer
    ./. Anrechnungen (§ 36 II)
    = zu entrichtende Einkommensteuer

    ---
    JC