- Offizieller Beitrag
Vorträge und Diskussion aus neurophysiologischer, philosophischer und strafrechtlicher Sicht Aktuelle Ergebnisse neurobiologischer Forschung scheinen Fundamente des deutschen Rechts wie die Freiheit der Willensbestimmung, die Handlungs- und Zurechnungsfähigkeit sowie die Verantwortlichkeit des Menschen für sein Handeln in Frage zu stellen. Welche Schlussfolgerungen aus den Erkenntnissen moderner Hirnforschung für die Weiterentwicklung insbesondere des Strafrechts zu ziehen sind, diskutieren am Freitag, 13. Juli 2007, Experten aus neurophysiologischer, philosophischer und strafrechtlicher Sicht. Zu der öffentlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltung "Das Ich und das Gehirn" lädt das Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Göttingen ein. Sie findet von 16 bis 19 Uhr in der Paulinerkirche, Papendiek 14, statt.