Hi,
leider komme ich mit einer Klausuraufgabe nicht ganz klar und zwar:
eine AG erzielte 2001 einen Jahresfehlbetrag von 100.000. EK ist 5 Mio, Kapitalrücklage 300.000, gesetzliche Rücklage 100.000, andere Gewinnrücklagen 150.000, Gewinnvortrag 20.000. Der Vorstand möchte möglichst viel Gewinn ausschütten. Zu berücksichtigen ist, dass 2001 im Unfang von 40.000 Aufwendungen für die Erweiterung des Geschftsbetriebs aktiviert wurden (bereits gebucht, also im Jahresfehlbetrag enthalten). Ermittlen und buchen sie den Bilanzgewinn ab GuV.
Ich bin wie folgt vorgegangen: JFB + Gewinnvortrag + einstellung in die anderen gewinnrücklagen, also 70.000 Bilanzgewinn (-100000 + 20000 + 150000). habe also die gesamten anderen gewinnrücklagen aufgelöst. kaptial und gesetzl Rücklage betrageb aber noch nicht 10%, aber ich habe ja keinen jahresüberschuss den ich nehmen kann oder muss ich von den gewinnrücklagen die ich auflöse, was zu der gesetzlichen tun (und wenn ja wieviel). und was ist mit dem 40000 aufwendungen, muss ich die berücksichtigen oder kann ich sie ausser acht lassen, da sie im Jahresfehlbetrag enthalten sind? wie hoch ist also der bilanzgewinn und wie wird dieser berechntet. die buchungen bekomm ich dann selber hin (hoffe ich :-))
Danke schon mal!
Sibylle