Schuldrecht-Sachenrecht-Abstraktionsprinzip

  • Hallo,

    vielleicht kann mir mal jemand bei folgender Frage helfen:

    Das Schuldrecht regelt die Sonderverbindungen zwischen Personen, das Sachenrecht die Beziehungen einer Person zu einer Sache. Was ergibt sich hieraus? Gehen Sie auch auf das Abstraktionsprinzip ein.

    Ich versteh nicht was ich hier schreiben soll. Helft mir bitte auf die Sprünge.

    Danke

    Melanie

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  • Schuldrecht: regelt das kausale Schuldverhältnis zwischen den Parteien
    Sachenrecht: regelt das Verfügungsrecht über Sachen.
    Abstraktionsprinzip: Trennung von schuldrechtlichem Kausalgeschät und sachenrechtlichem Verfügungsgeschäft, die Unwirksamkeit des einen führt noch lange nicht zur Unwirksamkeit des anderen!

    Soviel als Leitfaden...