Hallo,
vielleicht kann mir mal jemand bei folgender Frage helfen:
Das Schuldrecht regelt die Sonderverbindungen zwischen Personen, das Sachenrecht die Beziehungen einer Person zu einer Sache. Was ergibt sich hieraus? Gehen Sie auch auf das Abstraktionsprinzip ein.
Ich versteh nicht was ich hier schreiben soll. Helft mir bitte auf die Sprünge.
Danke
Melanie
Schuldrecht-Sachenrecht-Abstraktionsprinzip
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Mel1 -
5. Juli 2007 um 15:24 -
Erledigt
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Schuldrecht: regelt das kausale Schuldverhältnis zwischen den Parteien
Sachenrecht: regelt das Verfügungsrecht über Sachen.
Abstraktionsprinzip: Trennung von schuldrechtlichem Kausalgeschät und sachenrechtlichem Verfügungsgeschäft, die Unwirksamkeit des einen führt noch lange nicht zur Unwirksamkeit des anderen!
Soviel als Leitfaden...