Hallo,
die Firma A - OHG weist zu Beginn des Jahres ein Eigenkapital für ihre beiden Gesellschafter in Höhe von 240.000 Euro aus. In diesem Wirtschaftsjahr erwirtschaftete diese Personengesellschaft einen Verlust in Höhe von 345.000 €
Liegt bei der OHG aufgrund dieses Tatbestandes ein Insolvenzgrund vor?
Tatbestände für eine Insolvenz sind Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder eine drohende zahlungsunfähigkeit.
Meiner Meinung nach liegt der Fall der Überschuldung vor... aber hier fehlen eindeutig Angaben zu Verbindlichkeiten und zur Gesamten Aktiva Seite.
Evtl. kann mir hier jemand helfen... vieleicht denke ich einfach zu kompliziert.
Viele Grüße
Denny
Tatbestand Insolvenzgrund
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Denny -
3. Juli 2007 um 07:40 -
Erledigt
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Schließe mich deiner Meinung an, grundsätzlich negatives Eigenkapital, aber es könnten genug Liquidität u. stille Reserven (verdeckte Eigenfinanzierung) vorhanden sein. Der Gesetzgeber läßt die zwei letzten Argumente aber sicher nicht ohne weiteres zu (da müßtest du dich mal kundig machen).
Gruß Dörte -
hallo @ denny,
hast du deine antwort schon bestätigt bekommen, oder ist dir noch was anderes dazu eingefallen?
liebe grüße
darkbeast -
Hallo
Überschuldung ist AUSSCHLIEßLICH Insolvenzgrund für Kapitalgesellschaften. Da dies eine OHG ist, kann lediglich (drohende) Zahlungsunfähigkeit zum Insolvenzantrag führen. In der Lösung zu der Aufgabe sollte bestimmt stehen, dass ein Insolvenzgrund erst vorliegt, wenn die OHG nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (kann mind. 10% der Verb. nicht mehr begleichen): wenn also diese Zahlungen ins Stocken kommen (mindestens 2-3 Wochen - davor: kein Insolvenzgrund) oder eingestellt werden, dann handelt es sich um einen Insolvenzgrund und der Gläubiger kann den Insolvenzantrag stellen bzw. die OHG kann selbst einen stellen als "drohende Zahlungsunfähigkeit".