Hallo,
ich benötige mal dringend einen Anstoss, denn bei dieser Aufgabe stehe ich auf dem Schlauch.
Nehmen Sie Stellung zu folgender Aussage:
"Im BAB ermittelte Kostenüberdeckungen besagen, dass ein Betrieb seine Leistungen in der abgelaufenen Periode zu günstig kalkuliert hat."
Begründen Sie sorgfältig.
Irgendwie versteh ich nicht, dass wenn ich eine Kostenüberdeckung habe, das ich in einer vorherigen Periode zu günstig kalkuliert haben soll. Ich denke wenn ich an die Materialkosten denke, so können diese ja gesunken sein.
Bitte gebt mir einen Schubs in die richtig Richtung.
Danke
Kosten- und Leistungsrechnen/Kostenüberdeckung
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Sabi9 -
29. Juni 2007 um 15:29 -
Erledigt
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Im BAB geht es um die Gemeinkosten, und wenn die in die Preise einkalkulierten Gemeinkosten höher sind als die tatsächlich angefallenen, handelt es sich um eine Überdeckung, dh der Gewinn steigt.
Was die Einzelkosten (Material u. Fertigungslöhne) betrifft, so wird davon ausgegangen, dass diese i. d. R. für den jeweiligen Auftrag exakt berechenbar (= realisierte Kosten) sind.
Gruß Dörte