Hallo!!!
Also, ich hoffe es kann mir jemand helfen! Habe hier bis Donnerstag eine Frage zu beantworten, aus der ich einfach nicht schlau werde...!
Diskutieren Sie, ob der Leiter eines öffentlichen Betriebs eher nach den ihm gesetzten Vorgaben und Anreizen oder dem Gemeinwohl handeln soll! Was gilt für seine Untergebenen?
Entscheidend für die Tätigkeit ist doch eigentlich der Anstellungsvertrag. In diesem sind die Aufgaben gesetzt. Die Aufgaben können auch die Orientierung am Gemeinwohl sein....
Leider ist das nur ein viel zu kleiner Lösungsansatz und ich bin mir auch sehr unsicher ob, das richtig ist....!
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, das wär toll!!!!
Gruß, Janine