Kurzfassung: Freund besorgt seiner Freundin ein Auto behält aber die Papiere und auch die Versicherung läuft auf seinem Namen (er ist schon länger versichert). Freundin hat das Aoto aber bezahlt.:confused:Später dann Trennung, Freund fordert das Auto zurück. Wenn er es zurück bekommt, in welchen Gesetz ist dies nach zulesen?
Autokauf
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Noalev646803 -
26. Juni 2007 um 14:48 -
Erledigt
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Sieht so aus, als ob hier Gesellschaftsrecht zum Zuge gekommen würde - also BGB! Die beiden haben wohl eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" gegründet, da sie sich über einen gemeinsamen Zweck und die jeweiligen Beiträge geeinigt haben. Im Falle einer Trennung gibt es dann eine Auseinandersetzung der Gesellschaft.
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Danke,
aber das Thema habe ich schon längst erledigt und volle Punktzahl bekommen.
Liebe Grüße