Kritik: Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung

  • In diversen Foren kann viel über die Fachakademie Saar für Hochschulfortbilung (FSH) und ihre Lehrgänge gelesen werden.

    Die meisten Beträge fokussieren dabei vordringlich die Qualität der Befähigung der Absolventen bzw. die Qualtiät des Abschlusses in mehr oder weniger fundierter Weise.

    Die FSH ist eine berufliche Bildungseinrichtung, die das Ziel verfolgt, ihre Studierenden auf den Eintritt in eine gehobene Berufslaufbahn vorzubereiten, i.d.R. im Anschluss an eine dem Weiterbildungsziel dienende berufliche Tätigkeit.

    Dies wird ersichtlich, wenn man einen Lehrplan von einem der verschiedenen angebotenen Lehrgänge aus den Bereichen Recht, BWL oder Wirtschaftsrecht anfordert.

    Vergleicht man den Stoffplan bspw. des Studiengangs "Rechtswirt (FSH)" mit dem Lehrplan des Rechtsfachwirts, wird darüber hinaus auch rasch deutlich, dass eine vielfach angenommene Konkurrenzsitiuation der beiden Berufsbildungen eigentlich nicht besteht.

    Ist der Rechtsfachwirt fachlich mehr auf die Büroorganisation im Anwaltsbereich bzw. auf das Vollstreckungswesen spezialisiert und auf den Erwerb praktischer Fertigkeiten in diesen Bereichen angelegt, so erfolgt die Ausrichtung im Lehrgang Rechtswirt mehr auf die Vermittlung fachübergreifender juristischer Schlüsselqualifiktionen, die notwendig sind, um eine gehobene Position einnehmen und dauerhaft erhalten zu können.

    Die FSH hält ein "Monopol" im Bereich der privatwirtschaftlich angebotenen gehobenen Fortbildung im rein juristischen Bereich mit ihren Lehrgängen "Rechtswirt" und Assessorreferent jur.".
    Dies soll jedoch kein Nachteilt sein, wenn man sich vergegenwärtigt, dass der Betriebswirt (VWA) bspw. nur von der VWA, freilich mit Niederlassungen in verschiedenen Städten, angeboten wird.

    Vergleichbare Ausbildungsgänge im rein juristischen Bereich bietet nur der Staat an (z. B. Rechtspflegerausbildung). Gäbe es nur die staatliche Ausbildungsmöglichkeit im juristischen Bereich, wäre vielen Personen eine fundierte rechtliche Ausbildung verwehrt. Die Beseitigung dieses Umstandes hat sich die FSH zum Ziel gesetzt.

    Die Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt induktiv. Eine anfängliche Skepsis bzgl. dieser Stoffvermittlung verfliegt rasch angesichts der Gliederung des Lehrstoffs. Die Skripte sind inhaltlich stringent. Vielfach wird angeführt, es werde daneben noch anderes Lehrmaterial, das man sich selbst beschaffen müsse, benötigt. Dies ist nicht erforderlich, da die Lehrgangsunterlagen als solche hinreichend und inhaltlich unanfechtbar sind.

    Das von der FSH veranschlagte wöchentliche Lernpensum von 8 - 10 Stunden ist allerdings als Mindesteinsatz anzusehen. Man kommt regelmäßig nicht umhin, sich länger mit dem Studienmaterial zu beschäftigen, wenn man effektiv (gewinnbringend) arbeiten möchte.