Hallo!
Ich arbeite mich gerade durch Rechnungswesen, bisher geht es ganz gut vorran und das Buchen klappt immer besser.
Es hat sich jedoch ein Problem herauskirstallisiert, und zwar beim Ein- oder Verkaufen von bspw Waren.
Ich nenne jetzt ein einfaches Beispiel:
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Ihr Betrieb kauft Waren für 5000,- € und bezahlt per Überweisung.
Erstellen Sie die Buchungssätze. (Buchung ohne Steuern)
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Und nun gibt es ZWEI Möglichkeiten, und ich sehe kein Prinzip dahinter wann welche Variante zum Einsatz kommt, und zwar:
Waren an Bank 5000,-
oder
Aufwendungen für Waren an Bank 5000,-
Weiß jemand wann das Aktivkonto (Waren) und wann das Erfolgskonto (Aufwendungen für Waren) angesprochen werden muss? Ich blicke da echt nicht durch :thumbsdownsmiley.p:
greetZ
Buchen: an Aktivkonto oder an Aufwandkonto?
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Harmon -
25. Juni 2007 um 20:00 -
Erledigt
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Kommt darauf an, ob bestandsorientiert (dann Warenkonto) oder verbrauchsorientiert (dann Aufwandskonto) gebucht wird; beide Vorgehensweisen sind zulässig. Am Ende kommt beides auf´s Gleiche raus, da beim Abschluss immer das Warenkonto (mit AB und SB) mit dem Aufwandskonto abgeglichen werden muss.
Gruß Dörte -
Achso, ich wusste bisher nicht, dass das Warenkonto mit Aufwandkonto abgeglichen werden muss, das macht man dann sicher für alle Bestandskonten, die ein zugehöriges Aufwand- und/oder Ertragskonto haben, denke ich da gerade richtig?
Und bestandsorientiertes oder verbrauchsorientiertes Buchen, entscheidet der Betrieb welche Buchungsart für ihn vorteilhaft ist, oder kann man das an der Art des Geschäftes welches man gerade tätigt bzw verbucht irgendwie erkennen?
Vielen Dank schonmal für Deine Antwort Dörte :):) -
Klar, für alle Materialien (Roh-/Hilfs-/Betriebsstoffe) existiert sowohl ein Bestands- als auch ein Aufwandskonto. Was der Gesetzgeber hinsichtlich der Vorgehensweise vorschreibt, weiß ich nicht, aber letztendlich wäre es egal wie man bucht. In den Aufgaben steht normalerweise dabei, ob bestands- oder verbrauchsorientiert gebucht werden soll.
gruß Dörte -
Hallo,
also ich sehe das ein bisschen anders.
Das Aktivkonto „Waren“ gehört zu den Bestandskonten und die werden mit dem Schlussbilanzkonto abgeschlossen, während Erfolgskonten im „Gewinn- u. Verlustkonto“ (GuV) abgeschlossen wird. Bei der GuV stellt sich dann raus ob das Unternehmen dann einen Gewinn oder Verlust gemacht hat und das wird dann entsprechend im Eigenkapital eingetragen. Erfolgskonten sind doch ein Unterkonto des Eigenkapitals.
Ich würde jetzt beim Einkauf von Waren so buchen:
Waren an Bank 5000,-
und bei der Entnahme von Waren:
Aufwendungen für Waren an Waren 5000,-.
Was wird denn da eigentlich abgeglichen? Sehe ich da irgendwas falsch? Bitte um antwort, denn das interessiert mich auch.
Gruß von der Sonne -
Hi ihr zwei,
jetzt bin ich zugegebenermaßen auch ein bisschen verwirrt, also in den Aufgaben die ich bisher bearbeitet habe gab es definitiv die beiden von mir genannten Varianten:
Waren an Bank 5000,-
oder
Aufwendungen für Waren an Bank 5000,-
(von Studentensupport eBooks - kostenlose Kompendien und Aufgabenbücher zu BWL, Management und Karriere, da gibt es Buchhaltung_Einfach_Lernen_Aufgabenbuch zum download - was allerdings ein wenig unübersichtlich ist da man ständig zu den Lösungen 2-3 Seiten scrollen muss)
und zwar für den Einkauf von Waren für 5000,-.
@Dörte: am liebsten wäre mir natürlich wenn bei den Klausuraufgaben einfach dabei steht, ob bestands- oder verbrauchsorientiert gebucht wird - das muss ich jedoch noch einmal nachschauen, da ich bisher nur am Verstehen und Buchungsvorgänge einprägen bin.
sonne: Ich stimme Dir vollkommen zu, Dein Text ist komplett schlüssig (Bestandskonten werden saldiert und über SBK abgeschlossen, Aufwand- und Ertragskonten über das GuV).
Ich für meinen Teil würde auch Waren an Bank 5000,- buchen, in gut der Hälfte der Aufgaben lautete die Lösung jedoch eben Aufwendungen für Waren an Bank 5000 - und genau das ist mein Problem.
Das Warenkonto würde bei der zweiten Variante ja nicht zunehmen, obwohl man Waren gekauft hat..! Und in wieweit man dann noch das Konto Aufwendungen für Waren mit dem Konto Waren abgleichen kann um eben die Zunahme des Warenkontos nachträglich zu erreichen weiß ich gerade auch noch nicht.
Ich bin morgen zum Lernen verabredet, mit jemanden der Rewe richtig gut bestanden hat, also wenn sich das aufklärt poste ich das selbstverständlich.
Viele Grüße:hacker: -
Na da bin dann auf die Lösung gespannt, Du sagst mir doch bescheid?:)
Liebe Grüße von der Sonne -
Schon mal jemand was von Inventur gehört?
Weil ihr hier immer nach Abgleich fragt?
D.h. man geht hin und schaut nach was wirklich im Lager liegt. Dann schaut man was gebucht worden ist und dann gleicht man die Bilanz und GuV Konten ab.
Im Klartext also
Warenbestand lt. Buchhaltung: 5.000,-- EUR
Warenbestand lt. Inventur: 4.000,-- EUR
Heist also ich habe 1.000,-- EUR mehr verbraucht als gedacht (vielleicht war es auch Schwund wer weiß das schon)
Alternative 2
Warenbestand lt. Buchhaltung: 5.000,-- EUR
Warenbestand lt. Inventur: 6.000,-- EUR
je nachdem wie man jetzt unter dem Jahr gebucht hat ergeben sich dann die "Inventurbuchungssätze" -
Na mit dem Abgleich meinten wir allerdings, ob es möglich ist das Aktivkonto Waren mit dem Aufwandkonto Aufwendungen für Waren abzugleichen.
Und ja, ich kenne sogar 2 verschiedene Inventurarten :strike: (es gibt glaube ich 4) - die bereiten uns hier aber keine Kopfzerbrechen @ Strolch
Also ich habe mich ja heute zum Lernen getroffen, der Komillitone hat Rewe mit 1,3 bestanden und er ist sich sicher, dass es zu der Aufgabe:
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Ihr Betrieb kauft Waren für 5000,- € und bezahlt per Überweisung.
Erstellen Sie die Buchungssätze. (Buchung ohne Steuern)
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zwei Möglichkeiten gibt zu buchen, eben die von mir genannten:
Waren an Bank 5000,-
oder
Aufwendungen für Waren an Bank 5000,-
( Dörte hatte ergänzt, dass es 2 Möglichkeiten gibt zu buchen: bestandsorientiert (dann Warenkonto) oder verbrauchsorientiert (dann Aufwandskonto) )
Dazu, dass bei der Variante "Aufwendungen für Waren an Bank 5000,-" der Warenbestand falsch wäre meinte er, dass es letztlich nichts ausmacht, da ein Unternehmen sich über das Eigenkapital definiert, was sich ja wiederrum aus Aktiva - Passiva = Eigenkapital zusammensetzt. Und da die Aufwandkonten -wie von der lieben Sonne richtig erkannt- über das GuV und das dann wiederrum über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen wird, würde bei beiden Varianten diesselbe Eigenkapitalerhöhung bzw Eigenkapitalminderung eintreten.
Ich hoffe ihr konntet mir folgen, da ich grad total müde bin und jetzt ins Bett falle :o
Überprüft habe ich die Angaben des Komillitonen bisher nicht, also keine Gewähr von mir
guute nacht -
Wie willst du Buchhaltungskonten abstimmen?
Du buchst entweder direkt Aufwand -> Materialaufwand an Bank.
Dann machst du Inventur und schließt das Aufwandskonto auf das Bestandskonto ab -> Gibt entweder eine Erhöhung des Bestandskontos, weil die Inventur gezeigt hat, dass da noch was rumliegt oder eine Minderung weil weniger da ist als im Vorjahr.
Wenn du Bilanztechnisch buchst -> Materialbestand an Bank,
machst du immer noch Inventur, nur dass du dann die Inventurdifferenz auf das Aufwandskonto buchst.
Unterjährig ohne Inventur ist ein abgleich der Beiden Konto reine Phantasie.
Gut du hast normalerweiße eine Materialwirtschaft dazwischen, aber das ändert am Grundkonzept der Buchungen ja nichts. -
Strolch: Harmon und ich haben da ein bischen anders gedacht, aber Du hast auch recht.
Harmon: Danke für Deine Nachricht. Nun bin ich auch gescheiter :dankedankedanke:
Gruß von der Sonne:) -
Unterjährig ohne Inventur ist ein abgleich der Beiden Konto reine Phantasie.
Richtig! Das habe ich bei meinen Überlegungen nicht 100prozentig einbezogen, ist ja aber klar.
So langsam blicke ich immer mehr durch,
@ Strolch:
Du kennst ja beide Buchungsarten!
"Du buchst entweder direkt Aufwand -> Materialaufwand an Bank."
"Wenn du Bilanztechnisch buchst -> Materialbestand an Bank"
Wenn Du mir jetzt noch einmal bestätigen könntest, dass das Unternehmen entscheiden kann welche Variante es zum buchen benutzt, wäre ich endgültig schlauer und meine Frage beantwortet
sonne: gerne! -
Harmon
Als Unternehmen kannst du dir defakto wirklich aussuchen wie du buchst.
Kein Wirtschaftsprüfer der Welt wird dich deshalb belästigen. -
Alles klar!
Herzlichen Dank fürs Wissen-Teilen!