Hallo,
Wenn Azubi A öfters zu Spät kommt und dadurch ein Schaden entsteht, kann Arbeitgeber B von A Schadensersatz verlangen?
Ich hoffe mir kann hier jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen, ich finde im Arbeitsrecht nichts dazu
Viele Grüße
Denny

Arbeitsversäumnis - Schadensersatz?
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Denny -
24. Juni 2007 um 15:47 -
Erledigt
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Quatsch, auf keinen Fall!
Auszubildende stehen unter einem besonderen Schutz. In diesem Fall
müsste man meiner Meinung nach prüfen, inwieweit die Versicherung den
Schaden abdecken kann.Viele Grüße
hiwi
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Hallo,
Vielen Dank! Ich weiß das Auszubildende unter einem besonderen Schutz stehen, aber gibt es dazu irgendwo einen Paragraphen? Ich finde nämlich nichts im BBiG oder im Arbeitsrecht!
Viele Grüße
Denny -
Tut mir leid Denny! Ich bin leider kein Rechtsspezi. Frag doch mal bei der
ÖRA an- habe auf die Schnelle keinen entsprechenden Paragraphen finden
können.
Viele Grüßehiwi
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Schadensersatz gegen einen Arbeitnehmer geht grundsätzlich schon, jedoch nur nach Maßgabe der sogenannten "verschuldensabhängigen Haftung". Gegenüber einem etwaigen Geschädigten haftet - je nach Konstruktion des Falles - wohl grundsätzlich der Betrieb bzw. der Chef, dieser kann jedoch nach den Maßgaben der verschuldensabhängigen Haftung evtl. Regress beim Arbeitnehmer nehmen.
Soweit mir bekannt ist, sind diese Grundsätze auch auf Auszubildende anzuwenden.