Arbeitsversäumnis - Schadensersatz?

  • Hallo,

    Wenn Azubi A öfters zu Spät kommt und dadurch ein Schaden entsteht, kann Arbeitgeber B von A Schadensersatz verlangen?


    Ich hoffe mir kann hier jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen, ich finde im Arbeitsrecht nichts dazu :(

    Viele Grüße
    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

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  • Quatsch, auf keinen Fall!
    Auszubildende stehen unter einem besonderen Schutz. In diesem Fall
    müsste man meiner Meinung nach prüfen, inwieweit die Versicherung den
    Schaden abdecken kann.

    Viele Grüße

    hiwi

  • Hallo,

    Vielen Dank! Ich weiß das Auszubildende unter einem besonderen Schutz stehen, aber gibt es dazu irgendwo einen Paragraphen? Ich finde nämlich nichts im BBiG oder im Arbeitsrecht!

    Viele Grüße
    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Tut mir leid Denny! Ich bin leider kein Rechtsspezi. Frag doch mal bei der
    ÖRA an- habe auf die Schnelle keinen entsprechenden Paragraphen finden
    können.
    Viele Grüße

    hiwi

  • Schadensersatz gegen einen Arbeitnehmer geht grundsätzlich schon, jedoch nur nach Maßgabe der sogenannten "verschuldensabhängigen Haftung". Gegenüber einem etwaigen Geschädigten haftet - je nach Konstruktion des Falles - wohl grundsätzlich der Betrieb bzw. der Chef, dieser kann jedoch nach den Maßgaben der verschuldensabhängigen Haftung evtl. Regress beim Arbeitnehmer nehmen.
    Soweit mir bekannt ist, sind diese Grundsätze auch auf Auszubildende anzuwenden.