Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir etwas auf die Sprünge helfen, stehe mächtig auf dem Schlauch bei einer Aufgabe. Diese lautet:
Der Mitarbeiter der AM-GmbH, der für die Beschaffung des Holzes zuständig ist, bemüht sich um eine möglichst kostengünstige Beschaffung. Deshalb holt er - wie im Unternehmen üblich - von drei verschiedenen Lieferanten Angebote ein.
Die Frage lautet jetzt:
Besteht ein rechtlicher Unterschied zwischen den Anfragen, die der Mitarbeiter an die Lieferanten richtet und den Angeboten, die die Lieferanten an die AM-GmbH senden?
Und dann die zweite Frage:
Überprüfen Sie die folgenden Informationen aus dem Angebot des Lieferanten Brinkmann:
Material Güteklasse Preis pro m² Rabatt
Leimholz A 38,30 € 2 %
Was soll denn da überprüft werden, wenn ich keinen Vergleich zu einem anderen Lieferanten habe. Güteklasse A, klar das ist wohl das Beste vom besten, 2 % Rabatt, wahrscheinlich ist damit der Skonti gemeint bei direkter Bezahlung aber ob da 38,30 € günstig ist oder nicht - keine Ahnung !!
Ich weiß einfach nicht was die von mir wollen, ich verstehe die Frage einfach nicht, also wie das gemeint ist. Ich hoffe auf Hilfe von euch
Gruß mimi27
Beschaffung
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mimi27 -
18. Juni 2007 um 13:13 -
Erledigt
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Eine Anfrage ist grundsätzlich unverbindlich (nur Einholung von Infos), während ein Angebot grundsätzlich rechtlich bindend ist (sofern ohne Freizeichnungsklausel, z.B. solange Vorrat reicht bzw. Preis freibleibend). Die zweite Aufgabe hat weder Hand noch Fuß, man kann nur 2% abziehen und damit den Barek ausrechnen.
Gruß Dörte -
Alles klar, jetzt hab ich es verstanden. Danke.
Aber zu 2) ist das ein Schreibfehler oder stimmt "Barek", das Wort hab ich noch nie gehört und auch nicht gefunden. Sorry, kann ja vorkommen aber ich blicke nicht dahinter, was das sein soll. -
Barek = Bareinkaufspreis
Gruß Dörte