Ich muss folgende Aufgabe lösen, wer kann mir einen kleinen Hinweis geben?
A, wohnhaft in Mainz, ist Arbeitnehmerin in einem Kaufhaus in Frankfurt. Wegen besonders guter Leistungen erhält sie von ihrem Arbeitgeber eine Blumenvase geschenkt. Der Arbeitgeber hat die Vase für 50 € eingekauft und wollte sie für 80 € im Kaufhaus verkaufen. In Mainz hätte die Vase nur 75 € gekostet. A hat bisher noch keine verbilligte oder geschenkte Ware von dem Arbeitgeber erhalten.
Ist der Erhalt der Vase steuerpflichtig? Begründen Sie bitte Ihre Entscheidung.
Ich würde sagen, das ist eine Sachzuwendung und muss in voller Höhe von 75 € versteuert werden, da schon der Wert der Vase (50 €) schon den Wert von 44 € übersteigt. A müsste den Betrag von 75 € aufwenden, wenn sie die Vase kaufen würde.
Ich verstehe nur nicht so genau den Unterschied zwischen Sachzuwendung und Sachbezug.
Aber auch wenn es ein Sachbezug ist, ist die Vase meiner Ansicht nach auch steuerpflichtig. Oder?
Kann mir vielleicht jemand helfen, das wäre lieb.
Gruß Kati