Welches Recht gilt für Trainer/Coach? [Freiberufler]

  • Hallo @ll,

    habe mich mittlerweile soweit informieren können, dass ich weiß, dass man als Trainer/Coach wohl zu den Freiberuflern zählt. Leider kann ich aber nirgends rechtliche Infos zu diesem Berufsstand finden, weder im BGB/HGB nich im World Wide Web...

    Könnt Ihr mir helfen?
    Vielen Dank
    Nicolai

  • Hey Gast!
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  • jaaa, danke, das sieht doch schon ganz gut aus.
    wobei 50€ für den beschriebenen inhalt (danke für die zusammenfassung!) wohl doch etwas viel ist, wo mich doch eigentlich nur ganz konkret die rechtslage beim freiberufler wirklich interessiert, hast du da noch konkrete dinge?

  • Hallo auf´mnetzreiter,

    soviel ich weiß ist Trainer keine geschützte Berufsbezeichnung oder Titel.
    Es kann sich also jeder, der möchte sich als Trainer bezeichnen.
    Heißt also, selbst wenn Du Nachilfe oder Hausaufgabenhilfe ankbietest, kannst Du Dich als Trainer betiteln

    Daher gibtr es auch keine genau definierte Regelung im Gesetz. Als Trainer bist du selbststaändig, es sei denn, du bist Angestellter (... manchmal schreib´ ich ein Mist zusammen, egal)

    Was musst Du als selbständiger machen? Richtig, ein Gewerbe anmelden.
    Und dann geht alles seinen behördlichen Weg.

    Auf welchem Gebiet möchest Du denn tätig werden?

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

  • Hallo Wastel,

    das heißt ich müsste einfach einen Gewerbeschein haben
    - keine besondere Rechtsform sondern nur einen Gewerbeschein, ja?

    Mich würde das evntl. für zukunftige Aktivitäten im Seminarbereich interessieren...

    Gruß
    Nico

  • Bei Deinen anscheinend konkreten Vorhaben, würd´ ich mich mal bei Deiner Gemeinde informieren. Alternativ bei Banken, obwohl die Start-ups im Moment eigentlcih auch nich haben wollen. Also dann wieder zu Vadder Staat an die Brust und lass dich da bloß nicht abwimmeln und versuch im Vorfeld den richtigen Ansprechpartner für diesen Bereich zu bekommen, nicht, dass Du dann schon in den Startlöchern stehtst und vom Amt zu hören bekommst: leider sind wir da nicht zuständig, aber da oder da wird Ihnen bestimmt geholfen, oder so ähnlich.

    Semiarbereich ist ein umkämfter Markt, HAst Du einen Partner, Kennst Du das Business, hast Du einen "Angel"...

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

  • da hast du wohl Recht (umkämft).

    wenn ich da was konkretes angehen sollte wird es bestimmt kein zuckerschlecken ;)

    danke für deine Infos, dann weiß ich ja an wen ich mich wenden muss....

    nico

  • Bei mir hat das mit der freiberuflichen Tätigkeit nicht geklappt.

    Ich sei in diesem Job nur dann Freiberufler, wenn ich ein abgeschlossenes Studium nachweisen kann und dann als freiberuflicher Berater in der studierten Fachrichtung tätig bin.

    Nun gut - Ich habe dann halt ein Gewerbe angemeldet.

    :guitar: Tipp: Einfach mal auf der Page schmökern:

    Link zum BMWA

  • np

    und wenn du genaueres sagen kannst, in welcher richtung du tätig werden willst, kann ich dir evtl. noch ein paar tipps aus den (teilweise bitteren) erfahrungen der vergangenheit geben....