Hallo alle zusammen,
Sitze gerade an den Aufgaben zu Bil01 und hänge an Aufgabe 2:
Uschi Maruska ist Inhaberin einer Drogerie in Berlin. Die Firma ist im Handelsregister eingetragen. In der Abrechnungsperiode betrugen
-die Umsätze 600.000 Euro
-der Gewinn 30.000 Euro
Ist Frau Maruschka nach
-Handelsrecht und/oder
-Steuerrecht
buchführungspflichtig? Begründen Sie jeweils Ihre Antwort unter Angabe der einschlägigen Paragrafen!
Bin für eure Hilfe sehr dankbar!
Außerdem kann ich mit Aufgabe 1) weiterhelfen. Sollte die also jemand benötigen, scheut euch nicht zu melden:)
Gruß Julia und danke!