Hallo liebe study-board mitglieder,
habe eine frage wo ich unbedingt hilfe brauche.Entweder verstehe ich die frage nicht oder ich stell mich blöd an, vielleicht kann mir ja jemand helfen...:)
Also meine Frage ist:
A und B sind Gesellschafter einer Handelsgesellschaft. A hat eine Kapitaleinlage in Höhe von 100.000,00€, B eine Einlage in Höhe von 200.000,00€ erbracht.Die gesellschaft erzielt einen Gewinn von 120.000,00€.
Geben Sie an, welchen anteil am Gewinn die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung jeweils erhalten, wenn die Gesellschaft in der rechtsform der
a) OHG oder
b) GmbH
geführt wird.
Ich hoffe , dass mir jemand helfen kann
vielen dank;)
OHG/GmbH
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Sugger84 -
14. Juni 2007 um 00:15 -
Erledigt
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Hallo Sugger,
laut HGB § 121 erhält bei einer OHG jeder Gesellschafter zunächst 4% Zinsen
für sein eingesetztes Kapital. Der Restgewinn wird nach Köpfen verteilt.Bei den Regelungen zum GmbH-Gesetz bin ich mir nicht sicher. Ich glaube, die
Verteilung wird individuell nach Gesellschaftsvertrag ausgehandelt.
Vielleicht weiß ein anderer hier mehr?
Viele Grüßehiwi
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§29 III GmbHG
Die Verteilung (des Jahresüberschusses Red.) erfolgt nach Verhältnis der GEschäftsanteile. Im Gesellschaftsvertrag kann ein anderer Maßstab der Verteilung festgesetzt werden.
Soviel dazu! -
hallo,
danka für die hilfreichen antworten ahbt mir geholfen
mfg layla