Studen und getrennt/verheiratet aber trotzdem ESt Nachzahlen?

  • Hallo!
    Ich komme mit meinem Problem leider nicht weiter:
    Ich bin 33, Student, lebe seit Ende 2006 getrennt (in Scheidung) und hatte daher für das Jahr 2006 die ESt-Erklärung getrennt veranlagt, da wir schon im Jahr 2006 finanziell getrennt waren.


    Ich habe in meiner Studienzeit nie Steuer zahlen müssen. Jetzt soll ich, obwohl mir etwa 1400 € LSt und Soli abgezogen wurde, trotzdem 227 € nachzahlen! Das hätte damit zu tun, dass ich die ESt-Erkl. getrennt veranlagt hätte; auch dass ich ordentlich immatrikulierter Student bin, würde dabei nichts ändern. Mein Einspruch wurde also erstmal abgelehnt, das Finanzamt verlangt eine eingehendere Begründung dessen.
    Ich verstehe nicht, obwohl ich ausgezogen bin, getrennt lebe, mir viele Kosten dadurch entstanden sind, warum ich dem FA noch Geld dazuzaheln muss?
    Wüsste da jemand weiter?

    Beste Grüße
    Asmen

  • Hi asmen,
    wenn du im Jahr 2006 für welches du vermutlich auch deine EStErklärung abgegeben hast noch mindestens einen Tag mit deiner Partnerin zusammen gelebt hast, wäre eine Zusammenveranlagung noch zulässig. Du hättest diese auch wählen können. Jetzt ist es dafür zu spät.

    Der Grund für die Nachzahlung kann sein, dass ggf. deine Partnerin auf LSt-Klasse V und du auf III. Bei der LStK III hast du einen niedrigen LSt-Abzug der im Rahmen der getrennten Veranlagung wieder (zu deinen ungunsten) neutralisiert wird. Der ggf. auf LStK V arbeitende Partner hatte einen hohen LSt-Abzug im laufe des Jahres und bekommt die zuviel gezahlte LSt im Rahmen seiner Steuererklärung wieder erstattet.....

    Der Studenten-Status hat nichts mit der ESt-Veranlagung zu tun. Kosten für einen privat veranlassten Auszug, etc p.p. sind Kosten der privaten Lebensführung....für die ESt also irrelevant.

    JC

  • Hallo Jay,
    vielen Dank für die Antwort. Wenn ich rückläufig noch mal zusammen veranlagen würde, müsste ich dann etwas zurückbekommen?

    Viele Grüße

  • M.E. ist eine rückwirkende Wahl der Veranlagungsform nicht mehr möglich....aber dass du dann mehr zurückbekommen würdest, ist realistisch....kann man pauschal nicht sagen.

    JC