Abmahnung im Arbeitsrecht

  • Guten Abend an alle,

    eine Abmahnung im Arbeitsrecht erlischt doch in der Regel nach 2 Jahren. Im SGB habe ich leider keinen passenden Paragraphen gefunden, der mir dies bestätigt.

    Weiß jemand von Euch zufällig, wie der Paragraph heißt?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Schönen Abend,
    Susi

  • Hey Gast!
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  • Hallo Susann,

    wie ist das Wetter in Frankfurt?

    Also zu deiner Frage:

    Hinsichtlich der Verjährung einer Abmahnung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Als Grundregel :besserwisser: kann jedoch gelten, dass Abmahnungen nach Ablauf von zwei Jahren :cool: aus der Personalakte zu entfernen sind, wenn wegen eines gleichartigen Fehlverhaltens keine neuen Beanstandungen hinzugekommen sind.

    §: :abgelehnt:

  • correctement



    :kuschel:

    Hallo Petermichl,

    der Vollständigkeithalber möchte ich noch erwähnen, dass auf diversen Seiten von Anwälten des Arbeitsrechts aktuell nur ein Jahr angegeben wird.

    PS: Arbeitsrecht mit 89% abgeschlossen. Ich bin so glücklich.....:217silber:

  • Hallo Petermichl,
    das freut mich für Dich. Ich habe 86 % erzielt.
    :prost:

    Hallo Petermichl,

    der Vollständigkeithalber möchte ich noch erwähnen, dass auf diversen Seiten von Anwälten des Arbeitsrechts aktuell nur ein Jahr angegeben wird.

    PS: Arbeitsrecht mit 89% abgeschlossen. Ich bin so glücklich.....:217silber:[/quote]