Guten Abend an alle,
eine Abmahnung im Arbeitsrecht erlischt doch in der Regel nach 2 Jahren. Im SGB habe ich leider keinen passenden Paragraphen gefunden, der mir dies bestätigt.
Weiß jemand von Euch zufällig, wie der Paragraph heißt?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Schönen Abend,
Susi
Abmahnung im Arbeitsrecht
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Goldie80 -
11. Juni 2007 um 21:56 -
Erledigt
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Hallo Susann,
wie ist das Wetter in Frankfurt?
Also zu deiner Frage:
Hinsichtlich der Verjährung einer Abmahnung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Als Grundregel :besserwisser: kann jedoch gelten, dass Abmahnungen nach Ablauf von zwei Jahren :cool: aus der Personalakte zu entfernen sind, wenn wegen eines gleichartigen Fehlverhaltens keine neuen Beanstandungen hinzugekommen sind.
§: :abgelehnt: -
correctement
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correctement
:kuschel:
Hallo Petermichl,
der Vollständigkeithalber möchte ich noch erwähnen, dass auf diversen Seiten von Anwälten des Arbeitsrechts aktuell nur ein Jahr angegeben wird.
PS: Arbeitsrecht mit 89% abgeschlossen. Ich bin so glücklich.....:217silber: -
Hallo Petermichl,
das freut mich für Dich. Ich habe 86 % erzielt.
:prost:
Hallo Petermichl,
der Vollständigkeithalber möchte ich noch erwähnen, dass auf diversen Seiten von Anwälten des Arbeitsrechts aktuell nur ein Jahr angegeben wird.
PS: Arbeitsrecht mit 89% abgeschlossen. Ich bin so glücklich.....:217silber:[/quote]