Gewerbesteuerbelastung einer Personengesellschaft etc.

  • Sorry, dass ich dieses "Steuer-Thema" in die Allgemeine BWL stecke, aber ansonsten habe ich kein passendes Forum gefunden.

    Aber nun zu meinen Fragen:

    [list=1]
    [*]Wodurch wird die Gewerbesteuerbelastung von Personengesellschaften gemindert?
    [*]In welcher Höhe dürfen Werbungskosten angesetzt werden, die im Zusammenhang mit einem Dividendenbezug stehen? (kurze Begründung)
    [/list=1]
    Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Stehe z.Zt. irgendwie auf'm Schlauch.

    "Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."

  • 1. Wenn du jetzt auf allgemeine Kürzungen hinauswillst: § 9 Nr.1 GewStG und A 59, 60 GewStR Kürzung für Betriebsgrundstücke; § 9 Nr.2 GewStG Anteile am Gewinn von Personengesellschaften; § 9 Nr. 2a GewStG und A 61 GewStR Erträge aus inländischen Schachtelbeteiligungen; § 9 Nr.3 GewStG Gewinne aus ausländischen Betriebsstätten; § 9 Nr.4 GewStG Hälfte der Miet- und Pachterträge beim Verpächter; § 9 Nr.5 GewStG Spenden bei allen Gewerbebetrieben (Voraussetzungen: Spenden i.S.d. § 10b Abs.1 EStG und aus Mitteln des Gewerbebetriebes geleistet) § 10a GewStG und A 66 GewStR Gewerbeverlustvortrag.

    Zusammenfassend: §9 und 10 mindern den Gewinn nach § 7! § 11 Abs.1 für Einzelunternehmen und Personengesellschaften mindert den Gewerbeertrag nach § 11 Abs.1 S.3, somit wird auch der Steuermeßbetrag nach dem Gewerbebetrag gemäß § 14 Abs.1 (evtl. §§ 28ff. beachten) gemindert und somit auch die Gewerbesteuer.

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

    • Offizieller Beitrag

    Man kann ja Recht u. Steuern zu einem Forum zusammenfügen. Ich mach das mal..

    Jens ;)

  • Zitat

    Original von Jens
    Man kann ja Recht u. Steuern zu einem Forum zusammenfügen. Ich mach das mal..

    Jens ;)

    An das dachte ich auch schon mal. Das Problem is, dass man Steuern ja überall reinpacken kann :) Nenn es einfach mal Steuern und Recht oder soundso. So genug Offtopic.

    8)

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


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    Skype und MSN auf Anfrage

  • Danke für die Antwort, aber ich weiss nicht genau ob dies gemeint wurde.
    Dies war in den letzten Jahren immer eine beliebte Klausuraufgabe (nur 2 Punkte).

    Bei uns im Skript steht etwas von einer Meßzahlenstaffelung (<=12000€: 1%, ...., bis 5 % erreicht) und dann auch noch etwas mit einer 1,8-fachen Anrechnung des Gewerbeertrages. Könnte das gemeint sein?
    Bzgl. Steuern steh ich halt z.Zt. wirklich etwas aufm Schlauch. Ist halt nicht mein Lieblingsfach!

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  • Ich habe auch nochmals nachgeforscht und habe zu 1.
    (Wodurch wird die Gewerbesteuerbelastung von Personengesellschaften gemindert?) die gewünschten Antwortmöglichkeiten.

    >> pauschale Anrechnung i. H . d. 1,8fachen des GewSt-Meßbetrags je Mitunternehmer

    >> zudem beträgt die Steuermeßzahl bei Kapitalgesellschaften 5%, bei Personengesellschaften aber gestaffelt zwischen 1% und 5% (§11 Abs. 2 GewStG)

    >>Personengesellschaften erhalten bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 € (§11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)

    Da wir gerade beim allseits beliebten Steuerthema sind, hätte ich noch eine Aufgabe:


    Ersetzen Sie die Lücken und streichen Sie bei den unterstrichenen Alternativen die falsche(n) Aussage(n).

    Dividenden, die an eine Mutterkapitalgesellschaft ausgeschüttet werden, sind bei der Mutterkapitalgesellschaft nach dem KStG steuerpflichtig/steuerbefreit. Veräußert die Mutterkapitalgesellschaft ihren Anteil an der Tochterkapitalgesellschaft, so ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig/steuerbefreit. Veräußert eine Personengesellschaft einen Anteil ihres Aktienbesitzes, so unterliegt der Veräußerungsgewinn bei der Personen –
    gesellschaft / bei den Gesellschaftern
    dem vollen ESt-Satz / Halbeinkünfteverfahren.

    Gewinne, die von einer deutschen Tochterkapitalgesellschaft an die deutsche Mutterkapitalgesellschaft ausgeschüttet werden, sind bei der Tochter-
    Kapitalgesellschaft körperschaftssteuerpflichtig/körperschaftssteuerbefreit und bei der Mutter-
    Kapitalgesellschaft körperschaftssteuerpflichtig/körperschaftssteuerbefreit.

    Vielen Dank im voraus!!!

    8)

    EDIT:

    Kann mir niemand bei der oben genannten Aufgabe behilflich sein? Muss ja auch nicht komplett sein - ein kleiner Wink mit dem Zaunspfahl würde auch schon reichen..

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  • Weiss denn niemand Rat auf meine Frage/Aufgabe?

    Ein Ansatz würde mir ja schon langen (hab nächste Woche Prüfung XX)).

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    • Offizieller Beitrag

    Was ist denn mit Sherlock unserem Rechtsexperten.. *G* ICh hatte noch kein Steuern.. :)

  • Da hast du aber das Beste verpasst, so "unkompliziert" wie unser deutsches Steuersystem ist!!

    :]

    Spass beiseite; wäre wirklich prima, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

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  • Als Investor kann man sogar die anfallenden Steuern, von den Steuern absetzen, also praktisch alles, Zinsen inc.

    Dies ist ev. eher eine juristische Frage, statt BWL, VWL etc.;)