Gewinn vor Steuern

  • Hi,
    kann mir jm. weiterhelfen und mir genau sagen, wie ich den Gewinn vor Steuern ermittle???

    Ziehe ich vom Rohgewinn alle Aufwendungen ab (z.B. Mietaufwand, Löhne und Gehälter,..)????

    Bin mir nämlich nicht ganz sicher und sollte das für meine Klausur wissen..

    Grüße Dani

  • Hi BWLDani,

    Den Rohgewinn ermittelt man durch das Umsatzkostenverfahren.

    Die Differenz zwischen dem Posten Umsatzerlöse und dem Posten Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen wird als Posten 3 Bruttoergebnis vom Umsatz ausgewiesen. Das ist der Rohgewinn.

    Ich hab Dir hier nochmal §275, Abs 3 reinkopiert ;)

    (3) Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind auszuweisen:

    1. Umsatzerlöse
    2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
    3. Bruttoergebnis vom Umsatz
    4. Vertriebskosten
    5. allgemeine Verwaltungskosten
    6. sonstige betriebliche Erträge
    7. sonstige betriebliche Aufwendungen
    8. Erträge aus Beteiligungen,
    davon aus verbundenen Unternehmen
    9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
    davon aus verbundenen Unternehmen
    10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
    davon aus verbundenen Unternehmen
    11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
    12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
    davon an verbundene Unternehmen
    13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
    14. außerordentliche Erträge
    15. außerordentliche Aufwendungen
    16. außerordentliches Ergebnis
    17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
    18. sonstige Steuern
    19. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.


    (4) Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen dürfen in der Gewinn- und Verlustrechnung erst nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" ausgewiesen werden.

    LG und viel Erfolg

    wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca