Hallo an Alle,
Annahme: Unternehmer fuehrt seinen privaten PKW seinem Unternehmen zu; die Bewertung der Einlage erfolgt zu den fortgefuehrten Anschaffungskosten; PKW wurde am 10. Maerz angeschafft und dem Unternehmen am 20. Juli zugefuehrt.
Um die fortgefuehrten Anschaffungskosten zu ermitteln, muessen nun die urspruenglichen Anschaffungskosten um die Abschreibung, die auf den Zeitraum der privaten Nutzung faellt, verringert werden. Werden dabei die urspruenglichen Anschaffungskosten um 4 Abschreibungsmonate gekuerzt (Maerz - Juni) oder um 5 (inkl. Juli) - oder muss die Juli-Abschreibung im Unternehmen verbucht werden, da der Juli der Monat der Anschaffung ist und daher bereits 1/12 der betrieblichen Abschreibung darstellt?
Vielen Dank fuer Eure Hilfe