Hallo Leute,
habe mal eine Frage im Bereich der Kostenartenrechnung.
Ich habe eine Aufgabe bekommen, wo ich eine Abgrenzungsrechnung machen soll. Die Aufgabe habe ich eigentlich soweit fertig! Bin mir allerdings bei 2 Posten sehr unsicher und zwar einmal bei den 'aktivierten Eigenleistungen' und 'Schadensfälle'.
Die 'aktivierten Eigenleistungen' habe ich in den Bereich der Betriebsrechnung getan. Und die 'Schadensfälle' als kostenrechnerische Korrekturen angesehen, dabei habe ich die kalk. Wagnisse so zusagen gegengebucht. Sprich beides direkt bzw. indirekt in die KLR "gezogen".
Bin mir aber nicht sicher, habe diese Lösung, für die beiden Posten, aus einigen Recherchen im Internet zusammen geschustert.
Habe ich das richtig gemacht?? Wenn nicht, wieso??
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!!!
Gruß
Roman
Kostenartenrechnung (Abgrenzung von Schadensällen und Eigenleistung)
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RomanSmi -
6. Juni 2007 um 21:39 -
Erledigt
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Stimmt, aktivierte Eigenleistungen sind im kostenrechnerischen Sinn Leistungen (sagt das Wort ja schon), die Schadensfälle werden korrigiert auf die kalkulatorischen Wagnisse.
Gruß Dörte