Hallo,
ich bearbeite grade eine Fallstudie zur Bilanzierung und hab da einige Probleme. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen
"Die Fertigungsanlage entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, sie muss in 2007 entweder durch eine selbsterstellte (im Folgenden auch Rationalisierung genannt) oder durch eine neu gekaufte Anlage ersetzt werden.
Die Rationalisierung setzt sich aus zwei getrennten Schritten zusammen, die aus rechtlicher Sicht keine Einheit bilden: Zum einen muss die Anlage technisch überholt und deutlich
erweitert werden. Die hierfür notwendigen Material- und Lohnkosten belaufen sich auf 750.000 €. Zum anderen muss die Software der Anlage komplett neu programmiert werden. Hierfür sind noch einmal Lohnkosten in Höhe von 500.000 € anzusetzen"
Ich habe also eine Aktivierte Eigenleistung. Aber welchen Wert setze ich in meiner Planbilanz und GuV an?
Die Software ist doch ein immaterieller Vermögensgegenstand und hat Bilanzierungsverbot.
Auf der anderen Seite gehört sie aber wohl zur Maschine und somit zu den Herstellkosten.
Was meint ihr?