unentgeltliche sonstige Leistungen

  • Hallo zusammen,

    ich habe da einen Fall, mit dem ich nicht ganz klar komme.

    Beim Bau des Einfamilienhauses der Tochter wurden Arbeiter des UN unentgeltlich eingesetzt. Einem fremden Dritten würde der UN 1.250,00 Euro berechnen. Die anteiligen Kosten haben 1.000,00 Euro betragen.
    BMG???

    Kann mir jemand helfen?

    Gruß
    ekim

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  • Der Einsatz der Arbeitskräfte für den Bau des EFH ist ein steuerbarer Umsatz nach § 3 IXa Nr. 2 und die BMG bestimmt sich demnach nach § 10 IV Nr. 3 UStG..."bei der Ausführung der Umsätze entstandenen Ausgaben" Also die 1000 €. Siehe auch A 24c V UStR und A 155 III UStR.

    Gruß