Verbraucherminister Peter Hauk fordert einen wirksameren Schutz der Verbraucher vor u

    • Offizieller Beitrag

    Telefonwerbung, um die man nicht gebeten hat, ist unzulässig und wettbewerbswidrig. Dennoch werden mit diesen Anrufen immer mehr Bürger belästigt, und oft kommt es unbeabsichtigt zu Vertragsabschlüssen. In einer gemeinsamen Aktion wollen jetzt Verbraucherminister Peter Hauk, die Verbraucherkommission Baden-Württemberg und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen unseriöse Telefonwerber - im Fachjargon Cold Calls genannt - vorgehen. "Die unlautere Telefonwerbung hat sich geradezu zu einer Landplage entwickelt", stellt Professor Dr. Tobias Brönneke, Mitglied der Verbraucherkommission Baden-Württemberg, besorgt fest. "Mich ärgert es besonders, dass unseriöse Firmen die Gutmütigkeit von älteren Menschen und die Unerfahrenheit von Jugendlichen ausnutzen, um Verträge zu erschleichen, in dem Telefonwerbung betrieben wird, ohne dass die Betroffenen ihre Zustimmung gegeben haben. Besonders die Telekommunikations-Branche, aber auch Lotterie- und Gewinnspielanbieter oder angebliche Meinungsforscher nutzen diesen Weg zur Kundenwerbung. Ich möchte meinen Vorsitz in der Verbraucherschutzministerkonferenz nutzen, um eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf den Weg zu bringen. Gespräche mit den beteiligten Ressorts werden dazu bereits geführt", betonte Verbraucherminister Peter Hauk am Montag (21. Mai 2007) in Stuttgart.

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