Hallo,
ich habe folgende Situation:
Ein Ehepaar, was sich getrennt hat. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor. Beim Mann lebt ein Kind und bei der Frau das andere. Beide sind in einer neuen eheähnlichen Beziehung. Die Gemeinde sagt, dass bei dem Mann und der Frau nur ein 0,5 Kinderfreibetrag angerechnet werden kann.
Meine Frage ist, ob dies wirklich zutrifft? Müsste nicht jeder der beiden einen Kinderfreibetrag von 1,0 erhalten? :confused:
Vielleicht könnt ihr mit eurem Wissen mir weiterhelfen.
Gruß Ines
Kinderfreibetrag
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fredchen2102 -
21. Mai 2007 um 22:21 -
Erledigt
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Hallo
nach meinem Wissensstand ist es auch so, dass für jeden Ehegatten dann 1,0 anzurechnen ist, denn beide haben den Anspruch auf ein "halbes" Kind, somit bei 2 Kindern wäre es wieder 1,0.
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Gruß
P.s. Zumindest wird es so beim Finanzamt beim Ermäßigungsantragsverfahren gehandhabt. -
Hallo,
danke für deine Hilfe. Dann werde ich mich doch mal ans FA wenden und fragen was das soll :mad:
Leider scheinen sich die Behörden da selber nicht so gut mit der Gesetzgebung auszukennen.
Gruß Ines:D