Kollektivarbeitsrecht Tarifvertrag

  • Hallöchen,

    ich hab da mal ne Frage zum Tarifvertrag:

    Wenn aufgrund eines neuen Tarifvertrages der Grundlohn erhöht wird, gilt diese Erhöhung dann auch gleichzeitig für die bisherigen tariflichen Zulagen?

    Also mein erster Gedanke ist nein, da ich denke, dass man bei einer Lohnerhöhung von sagen 5 % dies nicht automatisch auch auf die Zulagen beziehen kann, die Teile des Tarifvertrages werden doch gesondert angesprochen, oder irre ich mich da?

    Ich wäre über eure Hilfe sehr dankbar und vielleicht habt ihr ja auch noch ne bessere Begründung als ich.:hmm:

    mfg
    Sabine

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