HI. Ich hab leider ein riesiges Problem. In 4 Tagen schreib ich eine Prüfung und in meinen Kopf geht leider nichts mehr rein.
Meine Frage.
A kauft von B (Händler) eine Waschine.
Aufgrund eines Sachmangels läuft die Waschmaschine aus( nach 2 Wochen ab Ablieferung). Die Wohnung des C, der unter dem A wohnt wird beschädigt (Wasser läuft in den Ferseher, Tapete löst sich von den Wänden).
Hat C. aus §823 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz gegen A oder gegen B ? (oder gegen beide?)
Vielen lieben Dank
Wer haftet nach §823 BGB bei Mängelfolgeschaden?
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Hallo himmelskomet,
bei einem Sachmangel haftet der Händler (B), wenn ihn der Käufer unverzüglich (sofort) nach Entdeckung dem Händler gemeldet hat. Dann gilt die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren: A hat dann Anspruch auf Reparatur des Schadens oder Ersatzlieferung und C kann sich wegen Schadensersatz auch an B wenden oder an A (Hausratversicherung).
Hoffe, das hilft dir ein bisschen weiter.
Gruß Reinhard