Hallo,
ich hänge seit einigen Tagen an folgender Aufgabe:
Karl Müller übernimmt von seinem Vater das Ingenieurbüro und unterhält dieses und der Firmenbezeichnung K.Müller & Co . Im Handelsregister ist die Firma nicht eingetragen, deshalb nun ein Ordnungsverfahren droht. K.Müller erläutert den Sachverhalt:
Der Vater ist vor Jahresfrist gestorben. Er war der Begründer des Ingenieurbüros. Nach dessen Tod führte er,der älteste Sohn Karl das Unternehmen fort, nicht nur um sich sondern auch um seinen 22-jährigen Bruder, seine Mutter und seine 19 jährige Schwester zu versorgen.
Zur Begleichung dringender Rechnungen erhielt er von seiner Freundin 5000 Euro. Dieser Betrag wird jährlich mit 5% verzinst, außerdem soll seine Freundin am Gewinn beteiligt werden, falls solcher erzielt wird; nicht am Verlust.
Er,seine Mutter, seine Schwester und sein Bruder sind je zu 1/4 erbberechtigt. Jetzt wird eine Gesellschaftform angestrebt, bei der die Möglichkeit besteht, seinen noch zur Zeit studierenden Bruder aktiv am Geschäft zu beteiligen. Auch die Mutter soll die Stellung einer Gesellschafterin haben, während die Schwester nur bis zu einem bestimmten Risiko Teilhaberin des Unternehmens sein soll.
Seine Freundin wird bei der Auseinandersetzung des Nachlasses ihre 5000 Euro zurückerhalten und im Falle einer späteren Hochzeit soll sie die Möglichkeit haben in die Gesellschaft einzutreten.
Fragen
1. ist die Firmierung K.Müller & Co zu beanstanden?
2. welche Gesellschaftformen kommen bei der Neugestaltung in Frage?
3. welche Gesellschaftsform empfehlen sie?
Meine Antworten:
1. Ja, Co bedeutet nicht alleiniger Unternehmer
2. Gbr, KG, GmbH&Co KG
3. Gmbh&Co KG
Vielleicht kann mir jemand helfen !
Gruß
Hornsby