Abwertung, Kapitalbindung

  • Hallöchen!

    Ich hab eine Frage an euch, die ihr mir bestimmt ganz einfach beantworten könnt (hoffe ich ;) )

    Warum streben Unternehmen geringe Lagerbestände an?

    Ich hab davon gehört, dass Lagerbestände nach einer bestimmten Zeit abgewertet werden und dass sie "Kapital binden" Was heißt das genau? Warum werden sie abgewertet?

    Angenommen, ein Artikel liegt schon lange im Lager und wurde schon abgewertet, ist also weniger Wert. Nun wird der Artikel aber doch noch verkauft, und zwar zum geplanten Verkaufspreis. Was ist dann mit der Abwertung? Muss der Kunde dann weniger bezahlen, weil der Artikel ja weniger wert ist?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Viele GRüße Anja

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Hallo,

    Lagerhaltungskosten, Lagerkosten sind die für die Zeitüberbrückung von Lagergütern anfallenden Kosten (optimale Bestellmenge).

    Problem:
    (1) Die L. der Eingangslagerung (Materiallagerung) werden meist als Materialgemeinkosten den Kostenträgern belastet. Die L. der Ausgangslagerung gehen meist in die Vertriebsgemeinkosten ein. Bei der Eingangslagerung ist die materialwertabhängige Verteilung der L. üblich. Bei der Ausgangslagerung wählt man meist die Herstellkosten als Bezugsgröße für die Verteilung der L. Beide Verteilungsverfahren sind für die Verteilung der Zinskosten zwar akzeptabel, für die meisten anderen L. stellen sie keine verursachungsgerechte Zurechnung dar.

    (2) Anzustreben ist ein höherer Anteil an L., die den Kostenstellen und trägern direkt zugerechnet werden können. Dazu sind separate Lagerkostenstellen (ggf. auch Lagerkostenplätze) einzurichten.

    Beispiel:
    Die L. bestehen im einzelnen aus:

    (1) Kosten für Lagerraum (kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen auf Lagergebäude und Lagerinventar),

    (2) Kosten der Lagerbestände (kalkulatorische Zinsen auf gebundenes Kapital, Versicherungsprämien, Lagerverluste),

    (3) Kosten der Behandlung der Lagerbestände (Materialbewegung, Betrieb der Transport- und Förderungsanlagen, Belüften, Befeuchten, Mischen, Teilen, Zurichten, Wiegen, Messen, Ziehen von Prüfproben),

    (4) Kosten der Lagerverwaltung (Personalkosten der Lagermeisterei, EDV-Kosten für Lagerhaltungshardware und - software).


    Kapitalbindung

    Kapitalbindungskosten sind Kosten für das im Unternehmen investierte Kapital. In der Logistik spielen vor allem die Kosten für das in Lagerbeständen gebundene Kapital eine Rolle. Kapitalbindungskosten stellen Opportunitätskosten dafür dar, dass das für die Beschaffung oder Herstellung der Lagerbestände eingesetzte Kapital nicht anderweitig gewinnbringend verwandt werden kann. Sie berechnen sich als Produkt aus dem durchschnittlichen Lagerbestandswert und einem kalkulatorischen Zinssatz in Abhängigkeit von den potenziellen anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten des gebundenen Kapitals.

    In vielen mir bekannten lägern, wird ein Pauschalpreis für Lagerkosten veranschlagt, in einigen altertümlichen fabriken wurden teilweise keine Lagerkosten veranschlagt da sich damals die Unternehmen noch nicht im klaren waren welcher Erfolgsfaktor die Logistik sein kann.
    Zu deiner Frage kann ich dir also leider keine Antwort geben, da ich nicht weiß wie die Preise hier kalkuliert werden.

    Es ist meiner Meinung nach nicht sehr sinnvoll Pauschale Lagerkosten zu veranschlagen. Tagespreise wären hier dann sicherlich sinnvoller, es kommt aber wie gesagt auch auf die Art des Gutes an.

    Viele Grüße
    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Ich danke dir für deine Hilfe! Das mit den Opportunitätskosten klingt logisch.

    Aber vielleicht kann mir ja doch noch jemand bei den oben gestellten Fragen weiterhelfen.

    Ich weiß, dass in einem Unternehmen, wenn ARtikel länger als 12 Mon auf Lager liegen, diese abgewertet werden. Und je länger sie liegen, desto mehr wird abgewertet. Ist das Pflicht? WEnn ja, warum? Und wo steht das? Gesetzestext?

    Liebe Grüße
    Anja