Hallo Ihr lieben,
brauche mal euren Rat,
Hersteller eines aus synthetischem Material hergestelltem Fenstertuch, gibt in seiner Werbung an "Im Gegensatz zu Fensterleder sein seine Ware kochfest und mind. ebenso saugfähig"..
Der Hersteller von Fensterleder protestiert gegen diese Werbung und klagt auf Unterlassung des Vergleichshinweises. Halten sie die Klage für aussichtsreich?
zuerst dacht ich ja, da zwei unterschiedliche Materialien, dementsprechend zwei unterschiedliche Produkte, aber sie erfüllen ja den selben Zweck, also ist die Klage nich aussichtsreich.
Aber meiner Meinung nach setzt der Hersteller ja das Fensterleder in seiner Eigenschaft herrab !?
auf der Suche nach einer Antwort, stoß ich ständig auf widersprüche,wie ihr seht
für Hinweise währe ich sehr dankbar.
MfG. Darina_81
Rechtswesen/ UWG
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Darina_81 -
29. April 2007 um 15:08 -
Erledigt
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