Hallo, ich habe grade eine Aufgabe durchgearbeitet bei der ich mehr und mehr unsicher werde umso länger ich darüber nachdenke. Vielleicht kann mir ja jemand sagen ob ich richtig liege.
Am 1. September 2001 wurde ein PKW für 26.000,00 € angeschafft (ND 5J)und ausschließlich privat genutzt. Am 30. August 2003 wurde dieser PKW in das Betriebsvermögen eingelegt. Nach dem Gutachten eines Händlers ist der PKW noch 16.000,00 € wert.
Ich komme zu folgender Lösung: Nach § 6 Abs.1 Nr.5 EStG würde ich den PKW mit den fortgeführten AK einlegen. Abschreibung für 35 Monate 15.166,00. Fortgeführte AK 10.834,00. Jetzt bin ich aber doch unsicher geworden und frage mich ob ich den PKW nicht doch mit den Teilwert einlegen muss.
2 Teil der Aufgabe : Die Kfz-Steuer und Versicherung wurden vor der Einlage am 01.07.2003 gezahlt. Da würde ich den Anteil ab dem 30.08.2003 rausrechnen und über Privat in die Kosten buchen.
Ich hoffe jemand ist nicht so verwirrt wie ich im Moment und kann mir einen kleinen Schubs in die richtige Richtung geben. Vielen Dank schon mal!!!