Kann mir jemand bei einer Aufgabenstellung helfen :).
Kalle möchte an Wirsch ein Grundstück verkaufen. Um Geld zu sparen, verzichten sie auf eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrages und schließen den Vertrag schriftlich.
a) Ist ein wirksamer Kafvertrag zustande gekommen?
b) Sollte der Vertrag aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, wäre eine Heilung möglich?
Meiner Meinung nach ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, (zwei Willenserklärungen).