Wirksamer Kaufvertrag

  • Kann mir jemand bei einer Aufgabenstellung helfen :).
    Kalle möchte an Wirsch ein Grundstück verkaufen. Um Geld zu sparen, verzichten sie auf eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrages und schließen den Vertrag schriftlich.
    a) Ist ein wirksamer Kafvertrag zustande gekommen?
    b) Sollte der Vertrag aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, wäre eine Heilung möglich?

    Meiner Meinung nach ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, (zwei Willenserklärungen).

  • Ein Zitat:

    § 873 BGB Erwerb durch Einigung und Eintragung


    (1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks
    mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die
    Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung
    und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das
    Gesetz ein anderes vorschreibt.
    (2) Vor der Eintragung sind die Beteiligten an die Einigung nur gebunden, wenn die
    Erklärungen notariell beurkundet oder vor dem Grundbuchamt abgegeben oder bei diesem
    eingereicht sind oder wenn der Berechtigte dem anderen Teil eine den Vorschriften der


    Grundbuchordnung entsprechende Eintragungsbewilligung ausgehändigt hat.

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