Hallo,
wer kann mir bei folgender Aufgabe auf die Sprünge helfen?:
Die Geschäftsleitung der COE GmbH möchte für einige Tatbestände Regelungen (z.B. in Form einer Betriebsordnung) im Unternehmen einführen:
a) Torkontrollen
b) Anwesenheitspflicht
c) Sondervergütungen für die Assistentin der Geschäftsleitung Sonja Schwarz
d) Benutzung betrieblicher Telefone
e) Abänderung der Arbeitszeit für Doris Schaller wegen schwieriger Verkehrsanbindungen
f) Einführung einer Satzung für ein betriebliches Vorschlagswesen
g) Anweisung an alle Sachbearbeiter, in Geschäftsbriefen auch ihre Vornamen anzugeben.
Welches Vorgehen empfehlen Sie der Geschäftsleitung aus arbeitsrechtlicher Sicht bei den jeweiligen Einzelpunkten?
Mir fehlt hier der Ansatz, was die von mir wollen. Wer kann mir auf die Sprünge helfen?
Regelungen z.B. in Form v. Betriebsordnung
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dary -
24. April 2007 um 15:57 -
Erledigt
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Hallo Dary,
ich hänge an der gleichen Frage. Ich vermute es geht darum inwieweit man isch arbeitsrechtlich absichern muss und auf welche gesetzlichen bereiche sich die einzelnen Punkte belegen.
Bsp. bei e) würde ich sagen dass dies eine Bestandteil des Arbeitsvertrages ist --> der Inhalt des AV ist frei wählbar, insofern betrifft dies eine individuelle Regelung zwischen AN und AG, die allerdings der Schriftform bedarf um seine Gültigkeit zu erlangen.
So würde ich an die Frage rangehen... -
Hi,
vielleicht soll dabei auch mit eingebracht werden, inwieweit der Betriebsrat informiert werden muss bzw. mitbestimmen kann. Ich würde auf jeden Fall mal nach Rechten und Pflichten des Betriebsrates schauen, wenn die Betriebsordnung angesprochen wird. -
Also meiner Meinung nach sollte es so aussehen.
http://i1261.photobucket.com/albums/ii596/P…2/Unbenannt.png