Hallo erstma.
Ich will ohne großes gelaber direkt auf mein anliegen kommen. Undzwar soll ich wegen nicht-erfüllung von Beratungsauflagen zum ende des SS zwangsexmatrikuliert werden. Mir wurde allerdings eingeräumt, ich könnte dazu stellungnehmen.
Meine frage nun... was wären "gute" Gründe in der Stellungnahme, um die Exmatrikulation zu verhindern?
Ich habe nur die Auflagen geschickt bekommen, ohne eine weitere mahnung; ist eine Exmatrikulation zulässig!? (studiere an der FU Berlin)
Ist es sinnvoll mich selber zu exmatrikulieren, um mich dann erneut immatrikulieren zu können?! (ggf an einer anderen Uni!?)
brauche sehr dringend sehr viele Antworten. danke an euch im voraus
Zwangsexmatrikulation droht!
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Wenn ich ehrlich bin, habe ich nicht die geringste Ahnung, wovon du sprichst. Ich kenne keine Uni, die Beratungsauflagen stellt oder was diese sein sollen, tut mir leid...
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Hallo erstma.
Was für Beratungsauflagen meinst Du? Bitte überprüfe Sachliche Richtigkeit dieser mit Deiner Studien- und Prüfungsordnung. Aufgabe für Dich...
Das hängt davon ab, was genau die Beratungsauflagen sind... Da ich das nicht weiß, ist eine (natürlich unlöbliche) Rechtsberatung nicht möglich
Grundsätzlich gilt, dass wenn Du aufgrund von gewissen Gründen endgültig vom Studiengang exmatrikuliert wurdest, dann hilft dazu auch keine Eigenexmatrikulation.
Vorschlag zur Vorgehensweise:
- Analyse was genau ist schief gelaufen (ggf. unter Hilfe Studiensekr. o. anderer Anlaufstellen der Uni - Erklärt mir, was hier schief gelaufen ist)
- Angabe der notwendigen Begründung oder Versuch einer gütlichen Einigung...
- Notfalls Einschaltung des RA des geringsten Misstrauens (Verwaltungsrecht)
Viel Erfolg,
Con
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brauche sehr dringend sehr viele Antworten. danke an euch im voraus