Ein Betrieb möchte erstmals ausbilden und stellt einen Azubi ein. Nach dem Einreichen des Ausbildungsvertrages bei der zuständigen Stelle möchte ein Mitarbeiter dieser Stelle möchte ein Mitarbeiter dieser Stelle den Ausbildungsplatz besichtigen:
a) Welche Berufs-/Funktionsbezeichnung hat der Mitarbeiter der zuständigen Stelle?
b) Muss diesem Mitarbeiter die Besichtigung des Ausbildungsplatzes gestattet werden? Rechtsquelle
zu a) die zuständige Stelle hat zu diesem Zweck Berater(innen) zu bestellen (§76 abs. 1 BBiG) oder ist dies der Berufbildungsausschuss (§ 77 BBiG)
zu b) § 77 BBiG Entschädigung für die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss
Lieg ich hiermit richtig?
Zuständige Stelle nach BBIG
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alphomega3 -
17. April 2007 um 11:32 -
Erledigt
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das sollte richtig sein.