Zuständige Stelle nach BBIG

  • Ein Betrieb möchte erstmals ausbilden und stellt einen Azubi ein. Nach dem Einreichen des Ausbildungsvertrages bei der zuständigen Stelle möchte ein Mitarbeiter dieser Stelle möchte ein Mitarbeiter dieser Stelle den Ausbildungsplatz besichtigen:
    a) Welche Berufs-/Funktionsbezeichnung hat der Mitarbeiter der zuständigen Stelle?
    b) Muss diesem Mitarbeiter die Besichtigung des Ausbildungsplatzes gestattet werden? Rechtsquelle

    zu a) die zuständige Stelle hat zu diesem Zweck Berater(innen) zu bestellen (§76 abs. 1 BBiG) oder ist dies der Berufbildungsausschuss (§ 77 BBiG)

    zu b) § 77 BBiG Entschädigung für die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss

    Lieg ich hiermit richtig?

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.