Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen. Es geht um folgende Frage:
Darf im Prüfungsausschuss während der Abschlussprüfung eine Bekannter sitzen und wie sieht es aus bei Personen die vorbestraft sind?
- Ich habe bis jetzt nur gefunden, dass Verwandte bis zweiten Grades, Verschwägerte Personen und Personen die durch die Annahme eines Kindes verbunden sind, nicht im Prüfungsausschuss sitzen dürfen. Aber gilt das auch für Verwandte. Über vorbestrafte Mitglieder im Prüfungdausschuss hab ich leider nicht gefunden.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
Gruß
Sabine
Rechtsgrundlagen Berufsausbildung
-
swulff -
2. April 2007 um 22:01 -
Erledigt
-
-
Hallo Sabine,
im Prüfungsausschuss dürfen meiner Meinung nach schon Bekannte sitzen.
Das war bei mir auch so, dass hier Leute/Personen dabei waren, die ich kenne. Die dürfen dich dann nur nicht selbst prüfen, sondern dürfen nur als "Beisitzer" dabei sein und z.B. Protokoll führen. Das war zumindest bei mir so.
Gruß
Reinhard -
Hallo Reinhard,
vieleb Dank für deine Hilfe. Jetzt habe ich wenigstens einen Ansatzpunkt.
Gruß
Sabine