leute ich hab ein problem mit folgender aufgabe:
m hat erhebliche Liquiditätsprobleme. Er beantragt daher bei der b-bank einen Kredit über 100 000€ und übereignet der bank zur sicherheit 5 hochwertige CAD-Computeranlagen, die er für den betrieb seines Ingeneurbüros angeschafft hat. da M die Computer-Anlagen für die Fortführung seiner berufliche Tätigkeit weiter benötigt, wird in dem Vertrag mit der BAnk vereinbart:
die Beteiligten sind sich einig dass das eigentum an den CAD-Computer-anlagen des M zur sicherungs des darlehens auf die Bank übergeht. die übergabe des sicherungsgutes wird dadurch ersetzt, dass der Sicherungsgeber das sicherungsgut unentgeltlich für die bank verwahrt.
für den fall dass ein teil der sicherungsübereigneten anlagen veräußert und durch neue erstzt wird einigen sich der sicherungsgeber und die BAnk schon jetzt, dass das eigentum an den ersatzstücken zu dem zeitpunkt auf die bank übergeht, in dem der sicherungsgeber das eigentum an den maschinen erwirbt.
ein halbes jahr später veräußert M drei maschinen mit zustimmung der Bank und kauft vier neue hinzu.
aufgrund nachlassender auftragslage kommt M wenig später in weitere finanzielle schwierigkeiten. er wendet sich daher an die sparkasse S, die ihm die benötigten mittel gegen sicherungsübereignung der vorhandenen sechs maschinen beschafft. von der sicherungsübereignung an die BAnk hatte die Sparkasse unverschuldet keine kenntnis. nachdem M einige zeit später zahlungunfähig wurde, drängen die BAnk und die sparkasse auf herausgabe und verwertung der maschinen. sowohl die BAnk als auch die Sparkasse sind der Auffassung sie hätten die sicherungsübereignung erworben...
prüfen und begründen sie wer ist eigentümer der CAD-Anlagen
könnt ihr mir da weiter helfen?
vielen dank schon mal
hoffe auf viele schlaue leute
lg denise