Hallo komme einfach nicht mehr weiter kann mir irgend einer bitte Helfen!
Fritz bekam zu seinem 17. Geburtstag einige Münzen im Wert von 250 € geschenkt. Diese verkäuft er an Eugen (Eugen ist volljährig) der damit siene Sammlung vervollständigen kann und deshalb 400€ dafür bezahlt. Mit dem Geld käuft sich Fritz eine Stereoanlage, womit er seinem Vater auf die Nerven geht. Dieser verlangt die Rückgängigmachung aller Geschäfte. Es stellt sich jedoch heraus, dass Eugen seine Sammlung schon zu einem günstigen Preis an einen Händler verkauft hat.
Prüfen Sie die Rechtslage:
a) welche Verträge wurden abgeschlossen (Begründung anhand des Gesetzes!)?
b) Sind alle Techtsgeschäfte gültig?
c) Wie liegen die Eigentumsverhältnisse?
Danke schon einmal im vorraus!