Ich hab folgendes Problem.
Folgende Aufgabe:
A hat seinen Est-Bescheid 2003 erhalten. Das Datum des Poststempels ist
der 08.07.2005.
Die Steuererklärung hatte A am 12.12.2004 abgegeben.
1. Bis zu welchem Termin konnte A Einspruch einlegen?
2. Wann tritt die sogenannte Festsetzungsverjährung ein?
bei 1. müsste die Frist ein Monat nach Bekanntgabe sein.
Ist das dann der 08.08.2005 oder der 12.01.2005?
2. ist die Frist 4 Jahre, oder? Bin mir aber nicht ganz sicher.